Steuerermäßigung.
Täglich automatisch auf den offiziellen Seiten geprüft, mit Quelle und Prüfdatum: Förderprogramme von Bund, Berlin und Brandenburg, die zu unseren Leistungen passen — vom Neubau bis zur energetischen Sanierung. Verbindlich sind allein die Angaben des Fördergebers.
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Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen (§ 35c EStG)
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am selbst genutzten Wohngebäude; das Gesetz nennt unter anderem die Wärmedämmung von Wänden.
Passend zu: Altbausanierung Fassadensanierung Vollwärmeschutz Wärmedämmverbundsystem (WDVS)
- Fördergeber
- Einkommensteuergesetz (Bund)
- Region
- Bundesweit
- Förderart
- Steuerermäßigung
- Zielgruppe
- Eigentümer:innen selbst genutzter Wohngebäude
Diese Übersicht dient ausschließlich der Information. Sie enthält keine Betragsberechnung, keine Förderzusage und keine Anspruchsprüfung. Verbindlich sind allein die Angaben des jeweiligen Fördergebers.
Quellen und Lizenzen
- KfW — Reproduction forbidden without prior consent — link only
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) — CC BY-ND 3.0 DE — verbatim only, no derivative/abridged text
- Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz) — Official work, § 5 UrhG — not subject to copyright
- Investitionsbank Berlin (IBB) — Terms not surveyed — facts and a link to the programme page only
- Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) — Terms not surveyed — facts and a link to the programme page only
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